Informationen über den Club, Greenfees, Plätze etc.
unter GA Römerhof
Für das BSG-Spielrecht auf der Golfanlage Römerhof in Bornheim gibt es den BSG Vertrag Römerhof , der ausgefüllt und unterschrieben an anmeldung@bsg-rwepowergolf.de geschickt werden soll.
Zum Inhalt:
– Die mit dem Spielberechtigungsvertrag verbundenen Spielgebühren werden vom Betreiber jährlich der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung angepaßt. Sie betragen zur Zeit (2010):
Jahresspielgebühr inkl. Verbandsbeiträge + Hcp-Verwaltung: 236,00 €
(inkl. 19% MWSt) zzgl. einmalige Aufnahmegebühr: 20,– €
Im Aufnahmejahr berechnen sich die laufenden Jahresspielgebühren anteilig. Die Zahlung ist zum 10. Januar des jeweiligen Jahres, erstmalig zusammen mit der einmaligen Aufnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen nach Unterschriftsleistung im Voraus fällig.
– Die GA Römerhof gewährt damit dem Spieler das Recht zur Nutzung der Driving-Range und des 9- und 18-Löcher-Platzes, gem. jeweils gültiger Haus-, Platz- und Spielordnung zu einem Preisnachlass von 20% auf das jeweils geltende Greenfee. Dieser Preisnachlass ist nicht kombinierbar mit weiteren Preisnachlässen (z.B. Gästerabatt).
– Desweiteren werdem dem Spieler pro Kalenderjahr drei greenfeefreie 18-Löcher-Runden gewährt bzw. sechs greenfeefreie 9-Löcher-Runden montags bis freitags, Feiertage ausgenommen, wahlweise auf dem 18- oder dem 9-Löcher-Platz sowie eine greenfeefreie Teilnahme an einem durch seine BSG oder durch den Betriebssportverband organisierten Golfturnier.
– Der Spieler hat keinen Anspruch auf die Nutzung des 9- und 18-Löcher-Platzes bei der Durchführung von Golfturnieren oder sonstigen Veranstaltungen, es sei denn, er nimmt an diesen teil.
– Dem Spieler wird die Mitgliedschaft im Deutschen Golf Verband e.V. sowie im Landes-Golfverband NRW e.V. vorbehaltlich der Zustimmung beider Verbände vermittelt. In diesem Falle übernimmt der Betreiber die damit verbundene Vorgaben-Verwaltung des Spielers (Führung des Stammblattes).
– Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres, erstmalig im ersten Kalenderjahr nach Vertragsabschluss ohne weitere Angabe von Gründen gekündigt werden.
Ansprechpartner für weitere Informationen: Rudolf Köntgen